
Feline infektiöse Peritonitis Wissenstand 2015
Kitten erkrankt, im Raum steht eine möglicherweise vorliegende Erkrankung an Fip......
Wie ist die Situation rechtlich in solch einem Fall aus, was muss der Züchter tun in Bezug Gewährleistung, Garantie, Mängelhaftung.....
Und warum haftet ein Züchter nicht für eine Fip Erkrankung? (von D. Huppertz 09/2015)
Auszug aus dem 1. Felidae Cat Club e.V. Recklingshausen: www.katzenverein.info/de/cat-s-corner/gesundheit
Feline infektiöse Peritonitis Wissenstand 2015
Eine Schuld an einer Fip-Erkrankung von Seiten des Züchters/Verkäufers liegt in 100% der Fip-Fälle nicht vor. Der Züchter ist weder Verursacher, noch hat er ein Verschulden an der Erkrankung, noch die Möglichkeit sie zu verhindern oder zu vermeiden. Der Mangel muss bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Es muss sich dabei um
einen "offensichtlichen Mangel" gehandelt haben. Nur wenn der Züchter ein Tier übergab welches in den ersten Tagen unübersehbare Erkrankungsanzeichen offensichtlich zeigte, würde ihm gegebenenfalls ein schuldhaftes Verhalten anzulasten sein. Nur dann.
Der Züchter haftet ausschließlich für ihm bekannte Mängel. Und ganz besonders wichtig dabei: Immer nur für Mängel, die er möglicherweise hätte sehen können müssen, die er selber nicht verhindert hat, oder billigend in Kauf nahm, dass ein Jungtier diese Mängel aufweisen kann. Ein harmloser Coronavirus, den bis zu 90% aller Tiere bereits in Kontakt hatten, ist kein Mangel! Erst wenn er mutiert, löst er die Erkrankung und somit gegebenenfalls einen Mangel nach der Rechtsdefinition des BGB aus.
Und da kein Züchter sehen, riechen oder hören kann, ob ein Tier in zwei Wochen die Mutation des an sich harmlosen Coronas erlebt, bzw. dem Tier diese widerfährt, fällt die Haftung des Züchters bei dieser Erkrankung tatsächlich weg. Ein vollständig antikörpernegatives Tier könnte man zum Beispiel erhalten, in dem es unter Laborbedingungen aufwachsen lässt (wenn es kurze Zeit nach der Geburt von der Mutter trennt) und im Labor diese Katze vermehrt. Nur so hat man die Möglichkeit die Katze in ihrem ganzen Leben frei von Kontakten zu Coronaviren zu halten. Aber nur dann.
Verkauft man dieses Tier jedoch nicht wiederum in eine Laborhaltung, wird es generell wieder Kontakt zu Coronaviren haben und tun, was jedes gesunde Immunsystem macht. Es werden Antikörper gegen diese Viren gebildet, die man dann wiederum im Titertest nachweisen kann.
Und eine Schuld an einer Fip-Erkrankung von Seiten des Züchters/Verkäufers liegt in 100% der Fip-Fälle nicht vor. Der Züchter ist weder Verursacher, noch hat er ein Verschulden an der Erkrankung, noch die Möglichkeit sie zu verhindern oder zu vermeiden.
Trotz Verkaufs an eine Privatperson (Verbrauchsgüterkauf) hat der BGH bereits entschieden, dass noch nicht einmal ein Züchter für genetische Erkrankungen haftet, wenn er nicht davon ausgehen musste, dass die Nachfahren seiner Zuchttiere irgendwelche zu erwartenden Defekte bekommen könnten.
Trifft den Züchter nicht eine Schuld, wenn der Virus mutiert und meine Katze erkrankt?
Auch hier, wiederum ein klares Nein.
Es kommt bei einer Erkrankung darauf an (und die damit verbundene Haftung, Gewährleistung etc. des Züchters), ob auf die Art der Erkrankung, den Ausbruch, die Ausgestaltung und Vorhersehbarkeit, sowie auch auf die Vermeidbarkeit der Züchter Einfluss hat, oder den Züchter möglicherweise sogar ein Verschulden zu ihrem Auftreten trifft.
Und genau diese Dinge fehlen bei der Felinen infektiösen Peritonitis. Der Züchter hat keinen Einfluss auf die Mutation des harmlosen Virus. Es gibt weder eine medikamentöse Behandlung, die eine Mutation verhindert. Noch muss ein Züchter davon ausgehen, dass ein harmloser Virus mutiert. Er kann sie nicht verhindern. Er kann sie nicht vermeiden, und er kann sie auch nicht beeinflussen oder behandelt. Er kann auch nicht sehen, oder gar vorausschauen erahnen, wann eine Mutation stattfindet.
Diese Belege erbringen ebenfalls die heute aktuellen Forschungsergebnisse und der Stand des Wissens um diese Erkrankung.
Nun, was sagen uns jetzt diese Antikörper?
Antikörper gegen Coronaviren bildet eine Katze generell durchaus gegen alle Coronaviren, zu denen sie Kontakt hat. Also nicht nur gegen Viren des FcoV. Sie kann gegen sehr viele Coronaviren Antikörper bilden. Diese „anderen“ Coronaviren lösen jedoch keine Erkrankung bei der Katze aus. Ebenso nicht der harmlose FcoV.
Beispiel: Hat ein Mensch im Umfeld einer Katze eine Durchfallerkrankung, die auch beim Menschen von Coronavirenarten ausgelöst werden kann, oder noch einen Hund, der eine Magen Darm Grippe durch harmlose Coronaviren hat etc. , steigen die Antikörper der Katze gegen Coronaviren an, obwohl kein Kontakt zu einem FCoV vorliegt. Man kann diese Antikörper im sogenannten „Titertest“ messen. Der Antikörpertest kann jedoch
nicht aufzeigen oder unterscheiden, gegen welche Viren diese Antikörper gebildet worden sind.
Daher weiß man, dass für sich alleine gestellt der reine Antikörpernachweis durch einen Titertest keinerlei Aussagekraft in Bezug auf die Diagnose einer Felinen infektiösen Peritonitis hat.
Halten wie einmal fest:
Eine Katze bildet nicht nur Antikörper gegen FCoV, sondern gegen alle Coronaviren, zu denen
sie Kontakt hat. Dazu gehören auch Coronaviren die arttypisch bei Hunden, Menschen und
anderen Tieren zu finden sind.
Diese Viren lösen keine Erkrankung beim Tier aus, da sie nicht spezifisch für die Katze sind.
Aber sie sind durchaus Ursache von hohen Antikörperwerten auf Coronaviren. Der Titertest
kann keine Coronavirenarten unterscheiden.
Es gibt nichts, was einem Züchter daher anzulasten ist und angelastet werden kann, wenn ein Tier nach Abgabe an den Folgen der Virusmutation erkrankt und verstirbt.
© Denise Huppertz 2015
© Denise Huppertz 2015